Ehrenbürger

Die Verleihung von Ehrenbürgerschaften praktizierte man im kontinentalen Europa erstmalig nach der französischen Revolution von 1789 als politische Würdigung mit dem bürgerlichen Aufbruch sympathisierender Geister.

Am 14.9.2006 hat der Stadtrat die Satzung über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und Vergabe eines Ehrenpreises „Ehrenbürger der Stadt Bad Düben“ beschlossen.  Der Stadtrat kann diesen Ehrenpreis an lebende Personen verleihen, die sich um das gesellschaftliche, politische, kulturelle, religiöse, soziale, sportliche oder wirtschaftliche Leben in der Stadt besonders verdient gemacht haben oder durch ihr Wirken das Ansehen der Stadt gemehrt haben. Seit 2006 hat die Stadt Bad Düben 3 Ehrenbürger ernannt.

Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes und Vergabe eines Ehrenpreises „Ehrenbürger der Stadt Bad Düben“ beschließt der Stadtrat der Stadt Bad Düben mit einer Zweidrittelmehrheit  in öffentlicher Sitzung. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist kein besonderes Recht, sondern eine Auszeichnung. Bei der Ehrenbürgerwürde handelt es sich heute um die höchste Ehrenbezeugung, die die Kurstadt Bad Düben zu vergeben hat; Rechte und Pflichten entstehen hierdurch nicht.

Seit 2006 hat die Stadt Bad Düben 3 Ehrenbürger ernannt: