Friedensrichter

Der  Stadtrat der Stadt Bad Düben hat am 14. Mai 2020 Herrn Fritz Mühlmann als Stellvertreter und Protokollant bestätigt. 

Wer sind Friedensrichter?

Friedensrichter ist die Amtsbezeichnung der Schiedspersonen im Freistaat Sachsen. Die Übernahme der Aufgaben erfolgt ehrenamtlich in der Freizeit. Für die Dauer von 5 Jahren werden Friedensrichter durch den Stadtrat gewählt und vom Präsidenten des Amtsgerichts bestätigt und vereidigt. Die Leitung des Amtsgerichts übt ebenfalls die Aufsicht über die Friedensrichter aus. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. ist für die Aus- und Fortbildung der Friedensrichter zuständig.

Welche Aufgaben haben Friedensrichter?

Die Aufgabe von Friedensrichtern besteht darin, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Die Verfahren vor dem Friedensrichter sind in Privatklagedelikten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses obligatorisch vorgeschaltet.

Bei diesen Delikten muss nach § 380 Strafprozessordnung erst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, bevor die Angelegenheit beim Gericht anhängig gemacht werden kann. Für bestimmte Zivilstreitigkeiten - beispielsweise nachbarschaftliche Streitigkeiten - können die Friedensrichter ebenfalls in Anspruch genommen werden. Sie sind ebenfalls zuständig wenn es um die Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz, Schmerzengeld etc. geht.

Was kostet ein Verfahren und wie ist der Ablauf?

Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist kostengünstig, unbürokratisch und zeitsparend. Die Verfahren sind nicht öffentlich und die Friedensrichter sind zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Antrag auf Anberaumung einer Schlichtungsverhandlung kann bei den zuständigen Friedensrichtern entweder schriftlich oder mündlich gestellt werden. Dieser Antrag muss neben den Angaben zu den Parteien auch den Grund der Beschuldigung/Forderung enthalten. Es ist in der Regel ein Kostenvorschuss (ca. 50 Euro) bei der Antragstellung zu entrichten.

Wie erreiche ich einen Friedensrichter?

Sie erreichen uns schriftlich über die Stadtverwaltung Bad Düben. Die Briefe müssen mit dem Zusatz ”Friedensrichter” versehen sein, damit die Vertraulichkeit gewahrt wird.

Kontakt

Adresse
Markt 11
04849 Bad Düben
Zusatz: Friedensrichter

Ansprechpartnerin:

Frau Gall
034243 722 29

Sprechstunden des Friedensrichters/der Friedensrichterin in Bad Düben und Löbnitz

In Löbnitz werden keine regelmäßigen Sprechstunden mehr angeboten. Bei Bedarf kann die Sprechstunde in Bad Düben in Anspruch genommen werden bzw. wird über die Gemeindeverwaltung Löbnitz ein Termin mit dem Friedensrichter vereinbart.

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