Wichtig: Information zur Grundsteuerzahlung ab dem Jahr 2025

Durch die Grundsteuerreform sind die bis 2024 gültigen Grundsteuerbescheide ab 2025 nicht mehr wirksam. Deshalb erhalten alle steuerpflichtigen Eigentümer für das Jahr 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid.

Aufgrund der Vielzahl der Neubewertungen durch das Finanzamt Eilenburg konnten noch nicht allen Steuerpflichtigen der neue Grundsteuerbescheid zugestellt werden, dies wird in den nächsten Monaten noch erfolgen. Bis zum Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides sind somit keine Zahlungen zu leisten. 

Bestehende Daueraufträge für die Grundsteuer sind gegebenenfalls vorsorglich zu löschen bzw. an die neue Grundsteuerrate anzupassen.

Beim Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates muss vom Steuerpflichtigen keine Änderung vorgenommen werden, der Lastschrifteinzug wird automatisch auf die im Grundsteuerbescheid 2025 ausgewiesenen Beträge und Fälligkeiten angepasst.

Zu beachten ist, dass ab dem Jahr 2025 für Pächter von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (z. B. Garagen, Gartenlauben) keine Grundsteuerpflicht mehr besteht, diese endete kraft Gesetzes zum 31.12.2024. Hierfür werden keine separaten Aufhebungsbescheide versandt.

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