Zugefrorene Gewässer und Flüsse

Verbot des Betretens zugefrorener Gewässer und Flüsse

Das Ordnungsamt der Stadt Bad Düben möchte darauf hinweisen, dass im gesamten Stadtgebiet, einschließlich der Stadtteile Schnaditz, Tiefensee und Wellaune die Eisflächen von Teichen zum Betreten nicht freigegeben werden. Eine Kontrolle der Stärke des Eises wird nicht durchgeführt.

Das Betreten der Eisflächen erfolgt auf eigene Gefahr.

Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass das Betreten der Mulde grundsätzlich verboten ist.
 

Stadtverwaltung Bad Düben

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