Schneeräumen und Beseitigen von Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen

Schneeräumen und Beseitigen von Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen

Die Stadt Bad Düben weist alle Grundstückseigentümer auf die Verpflichtung zum Schneeräumen und Beseitigen von Schnee- und Eisglätte auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken hin. Entsprechend der Satzung der Stadt Bad Düben über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege besteht die Verpflichtung eine mindestens 1,50 m breite Fläche entlang des Grundstückes zu sichern. Dort wo kein Gehweg vorhanden ist, muss ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Fahrbahn ausreichend gesichert werden. Es sind nur Geräte einzusetzen, welche eine Beschädigung der Verkehrsflächen ausschließen.

Als Gehwege gelten auch gemeinsame Geh- und Radwege .

Die Straßeneinläufe, Hydranten und sonstige Einbauten sind von Schnee freizuhalten.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.

Die Räum- und Streupflicht für den Gehverkehr besteht zwischen 07.00 und 20.00 Uhr.

Als Streumittel sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden (keine Asche). Auftauende Mittel dürfen nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände des Streumittels sind spätestens nach Ende der Frostperiode von dem jeweils Winterdienstpflichtigen zu beseitigen.

Die Satzung der Stadt Bad Düben über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.bad-dueben.de/rathaus/satzung-und-verordnungen/

Stadtverwaltung Bad Düben
Bau- und Bürgeramt

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