Frühlingszeit ist Gartenzeit

Insbesondere im Frühling und Sommer hat der Einsatz von motorbetriebenen Gartengeräten wie Rasenmähern, Heckenscheren und ähnlichen Geräten Hochkonjunktur. Wer dabei gewisse Regeln einhält, vermeidet Ärger und Unannehmlichkeiten. Die Stadtverwaltung Bad Düben bittet alle Bürgerinnen und Bürger daher, Rücksicht zu nehmen und bei der Gartenarbeit die vorgeschriebenen Ruhezeiten zu beachten.

Wir alle freuen uns über gepflegte Vorgärten und trotzdem macht es sich erforderlich, auf folgende Punkte in der Polizeiverordnung der Stadt Bad Düben hinzuweisen.

Wortlaut § 10 der Polizeiverordnung der Stadt Bad Düben: § 10 Haus und Gartenarbeit

(1) Zu folgenden Zeiten dürfen motorbetriebene Garten- bzw. Bodenbearbeitungsgeräte nicht benutzt und lärmerzeugende Haus- bzw. Gartenarbeiten nicht durchgeführt werden

Samstag von 13.00 – 15.00 Uhr und Sonn- und Feiertag von 06.00 – 22.00 Uhr

(2) Ausgenommen sind Arbeiten im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit im Stadtgebiet sowie den Stadtteilen.

(3) Die speziellen Regelungen für gewerbliche Tätigkeiten bleiben unberührt.

Die Polizeiverordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Bad Düben einschließlich der Stadtteile Wellaune, Schnaditz, Tiefensee und Brösen.

Wir bitten deshalb alle Bad Dübener Bürgerinnen und Bürger, beim Betrieb ihrer motorbetriebenen Gartengeräte unbedingt die genannten Betriebszeiten einzuhalten. Bitte verhalten Sie sich insbesondere während der warmen Jahreszeit besonders rücksichtsvoll gegenüber Ihren Nachbarn und vermeiden Sie bitte auch unnötigen Lärm durch ruhestörende Arbeiten während der Mittagszeit.

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