Information zur Flüchtlingsunterbringung in Bad Düben

Wie Sie bereits den Berichterstattungen aus Fernsehen und Zeitungen entnehmen konnten, reisen erneut eine Vielzahl von Schutzsuchenden nach Deutschland ein. Dabei handelt es sich überwiegend um alleinreisende Männer, u.a. aus Syrien, Afghanistan und Irak, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und vereinzelt auch um Familien.

Zuständig für die Flüchtlingsunterbringung sind nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz die kreisfreien Städte und Landkreise. Die Städte selbst sind für die Unterbringung nicht zuständig.  Landkreise und kreisfreie Städte stehen jedoch vor Herausforderungen, die erforderlichen Kapazitäten zu schaffen. Im Landkreis Nordsachsen soll die Verteilung der Flüchtlinge -möglichst- nach Einwohnerschlüssel erfolgen, um eine gleichmäßige Verteilung auf alle Kommunen zu ermöglichen. Gegenwärtig rechnet der Landkreis mit 700 zusätzlichen Asylbewerbern für das Jahr 2023.

In der Stadt Bad Düben leben seit mehreren Jahren Schutzsuchende unterschiedlichster Nationalitäten mit laufenden Asylverfahren. Kinder besuchen unsere Kindertagesstätten bzw. Schulen. Durch eine strukturierte Flüchtlingsarbeit in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und ehrenamtlichen Helfern verlief die bisherige Flüchtlingsarbeit gut.
Unter Anwendung des o.g. Verteilungsschlüssels werden aktuell 8 Wohnungen in Bad Düben zur Unterbringung von Asylbewerbern, vorrangig für Familien, zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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