Betreten von zugefrorenen Gewässern ist verboten
Die Stadtverwaltung warnt eindringlich davor, zugefrorene Gewässer zu betreten. Das Betreten der Eisflächen ist verboten. Wer dies dennoch tut, begibt sich in Lebensgefahr. Erwachsene werden gebeten, Kinder auf die Gefahren und das Verbot aufmerksam zu machen.