Fundbüro

Sie haben etwas verloren oder gefunden? Das Fundbüro im Rathaus bietet Ihnen in beiden Fällen die bestmöglichste Hilfestellung. Vermisste Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Stadt Bad Düben gemeldet werden.

Das unten stehende Formular können Sie ausfüllen und ausgedruckt per Fax oder auf dem Postweg dem Fundbüro der Stadt Bad Düben zukommen lassen. Sofern ein Finder eine Fundsache bei uns abgegeben hat, auf der Ihre Beschreibung zutrifft, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Hinweise

Anzeigepflicht ab 10 Euro

Bitte beachten sie, dass für Fundsachen ab einem Wert von 10 EUR eine generelle Anzeigepflicht besteht. Der Finder muss den Fund im Fundbüro schnellstmöglich anzeigen. Dafür haben Sie als ehrlicher Finder die Möglichkeit, Finderlohn geltend zu machen. Dieses müssen Sie bei der Anzeige der Fundsache mitteilen. Weiterhin können Sie bei Abgabe der Fundsache mitteilen, dass Sie nach Ablauf von sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben möchten.

Kann innerhalb von sechs Monaten kein Eigentümer ermittelt werden oder werden die Fundsachen nicht abgeholt, so haben Sie die Möglichkeit, das Eigentum an der Sache zu erwerben. Hierfür wird eine entsprechende Gebühr fällig. Die Rechtsgrundlagen rund um den Fundgegenstand sind in den §§ 965 bis 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden.

Geldbörsen/Ausweise/Dokumente

Sind Sie anhand der Fundsache als Eigentümer ermittelbar, werden Sie durch das Fundbüro direkt angeschrieben.

Versteigerungen

In größeren Abständen veranstaltet die Stadt Bad Düben Fahrrad- und Fundsachenversteigerungen.

Ansprechpartner

Formulare & Downloads

Verlustanzeige

Ihr Kontakt

Fundbüro

Stadtverwaltung Bad Düben
Markt 11
04849 Bad Düben