Corona
Aktuelle Verordnungen und Links
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. April 2022 | gültig vom 01. Mai bis 16. Juli 2022
Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen werden damit bis einschließlich 16. Juli 2022 aufrechterhalten. Gleiches gilt für die Pflicht zum Tragen eines mindestens medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Öffentlichen Personennahverkehr.
Die Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern lief am 31. Mai 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist vorerst nicht mehr geplant.
- Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes Regelungen für Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht bei der Einreise aus dem Ausland
- Information des Robert Koch-Instituts