Waldbrandgefahrenstufen: Wann gilt was?
Waldbrandgefahrenstufe 1
Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden und die Waldbrandwarnung ist aufgehoben.
Waldbrandgefahrenstufe 2
Es gibt keine grundsätzliche Einschränkung beim Betreten des Waldes. Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten. Fahrzeuge dürfen weiter auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Wege mit trockener Bodenvegetation nur im unbedingten Notfall befahren.
Waldbrandgefahrenstufe 3
Es besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die zuständige Behörde darf den Wald sperren. Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt, aber bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten (Stichwort: heiße Auspuffanlagen). Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze im und am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden.
Waldbrandgefahrenstufe 4
In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Art nicht verlassen werden. Die Fortbehörde kann ausgewiesene Parkplätze, sowie touristische Einrichtungen im Wald sperren. Die zuständigen Behörden treffen gegebenenfalls zusätzliche Brandschutzmaßnahmen.
Waldbrandgefahrenstufe 5
Die Forstbehörde und der Waldeigentümer dürfen den Wald sperren. Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden. Ausnahmen gelten nur zu Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörde, sowie für Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes.
Keine Kippen auf die Straße! Aufgrund der anhaltenden Trockenheit appelliert die Feuerwehr an alle Raucher, derzeit keine Zigarettenkippen aus dem Fenster zu werfen.
amtliche Gefahrenstufen