Verzögerung der digitalen Lichtbilder im Einwohnermeldeamt ab dem 1. Mai

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich  digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Aktuelle papierbasierende bzw. ausgedruckte Passbilder werden ab diesem Datum nur noch befristet angenommen. Diese Übergangsregelung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Einwohnermeldeamt mit einem eigenen Erfassungssystem für Lichtbilder ausgestattet ist. 

Leider gibt es Verzögerungen bei der Auslieferung des vom Bund bereitgestellten PointID-Systems, mit dem das digitale Lichtbild direkt beim Einwohnermeldeamt erstellt werden kann. Sobald dieses neue System einsatzbereit ist, wird Sie die Stadtverwaltung Bad Düben informieren.

Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit, ihr Lichtbild bei einem zertifizierten Fotodienstleister anfertigen zu lassen. 

Einwohnermeldeamt

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