Unterhaltungsarbeiten und Kontrollen an Gewässern I. Ordnung, an Hochwas-serschutzanlagen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung im Landkreis Nordsachsen 2025
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue Mulde Untere Weiße Elster, Flussmeisterei Bad Düben führt im Jahr 2025 folgende Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. Ordnung, sowie zugehörigen Hochwasserschutzanlagen aus:
Vereinigte Mulde zwischen Kossen und Löbnitz - Deichmahd an Hochwasserschutzdeichen der Mulde, Ausführung: Juli bis November 2025
Polder Löbnitz – Deichmahd der derzeitig vorhandenen Polderdeiche, Ausführung Juli – November 2025
Schwarzbach zwischen Ortslage Sprotta und Stadt Bad Düben - Lokal begrenzte, abschnittsweise Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis Oktober 2025
Altarme v. g. Gewässer I. Ordnung
Weiterhin werden folgende Unterhaltungsarbeiten ausgeführt:
Gehölzpflege- und Pflanzarbeiten an v. g. Gewässern I. Ordnung
Arbeiten zur Verkehrssicherung an Gehölzen
Unterhaltungsarbeiten an Deichen (u. a. Schadstellenbeseitigung) und deren beidseitigen Deichschutzstreifen von jeweils 5 m Breite - gemessen vom Deichfuß
Unterhaltungsarbeiten an Hochwasserschutzanlagen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung
Die hierzu erforderlichen Leistungen werden sowohl durch die Flussmeisterei Bad Düben selbst, als auch durch beauftragte Fremdfirmen ausgeführt. Bei Bedarf wird außerdem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners in geeigneter Weise (Spritz- oder Absaugverfahren) an betroffenen Bäumen durchgeführt.
Für Rückfragen, Hinweise oder evtl. Beschwerden steht Ihnen die Flussmeisterei Bad Düben unter der Telefonnummer 034243 / 333 00 zur Verfügung.
Zur Sicherung der Gewässer- und Bauwerksüberwachung von Anlagen der Landestalsperrenverwaltung erfolgen weiterhin regelmäßige Kontrollen durch Mitarbeiter der Flussmeisterei Bad Düben. Wir weisen alle Anlieger ausdrücklich darauf hin, dass auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Zugänglichkeit zu den Gewässern, zu den Hochwasserschutzdeichen und den sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung für die mit den Unterhaltungsarbeiten beauftragten Firmen und Mitarbeiter der Flussmeisterei Bad Düben gewährleistet sein muss. Durch die Flussmeisterei Bad Düben wird auf das Sächsische Wassergesetzes § 24 (Ufer und Gewässerrandstreifen) Absatz 1 bis 3 hingewiesen.
Wir bitten um Beachtung.
Weiser
Flussmeister