Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt.  Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises sollten doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Bad Düben wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat geführt wird. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis mitbringen. Zudem müssten sie ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben.

Bewerbungsformular Schöffen hier

Bewerbungsformular Jugendschöffen hier

Ansprechpartnerin in der Verwaltung: Frau Listemann | Tel-Nr. 034243 722 21

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