Öffentlicher Hinweis RN 253/2023 für Landwirte

Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

Die Untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zum Verkauf der nachstehenden Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG vom 28.07.1961, zuletzt geändert am 27.11.2008, BGBl. I S. 2586) zu entscheiden:

Gemarkung (Stadt Bad Düben)

Flurstücks-Nr.

Größe in ha

Nutzungsart gem. Angaben im Vertrag/ Katasterkarte

Wellaune Flur 2 

34/2        

0,5353

Landwirtschaftsfläche und Gebäudefläche

Wellaune Flur 3 

52          

0,4532

Landwirtschaftsfläche

Leistungsfähigen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Nordsachsen, Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, bis zum02.11.2023    ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.

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