Nordsachsen erlässt Betretungsverbot für Wälder
Aufgrund der trockenen Witterung bei außergewöhnlich hohen Temperaturen in Verbindung mit einem lang anhaltenden und großen Niederschlagsdefizit besteht aktuell eine extrem große Waldbrandgefahr.
Um weitere Brände zu verhindern und die Feuerwehren zu entlasten, hat die Landkreisverwaltung ab sofort (29.07.2022) ein Betretungsverbot für Teile der nordsächsischen Wälder einschließlich der Waldwege erlassen.
Darunter sind auch die Waldgebiete der Stadt Bad Düben und der Gemeinde Laußig.
Ausgenommen vom Betretungsverbot sind Waldbesitzer, Grundstücksbesitzer, Jäger sowie Personen bei der Ausführung behördlich angeordneter oder genehmigter Arbeiten.
Allen anderen droht eine Geldbuße, die bis zu 2.500 Euro betragen kann.
In besonders schweren Fällen sieht der Gesetzgeber sogar Strafen bis zu 10.000 Euro vor.
Rechtsgrundlage für das Betretungsverbot ist das sächsische Waldgesetz. Demnach kann aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Waldschutzes, des Waldbrandschutzes, der Wald- und Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer eigener schutzwürdiger Interessen das Betreten des Waldes verboten werden.
Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung des Landratsamtes vom 29.07.2022