Bekanntmachung gemäß § 76 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO
In der Zeit vom 02. März bis 10. März 2023 liegen die Entwürfe der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne der Stadt Bad Düben für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Doppelhaushalt) mit seinen Anlagen zur kostenlosen Einsicht durch jedermann in der Stadtverwaltung Bad Düben, Bereich Finanzwesen, Zimmer 30, Markt 11, 04849 Bad Düben zu folgenden Zeiten aus:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr.
Einwohner und Abgabepflichtige haben in der Zeit vom 02. März bis 21. März 2023 die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben.
Sie haben die Möglichkeit, vorher unter den Telefonnummern 034243 – 72242 und 034243 – 72240 einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren.
Astrid Münster
Bürgermeisterin