Bekanntmachung gemäß § 76 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO
In der Zeit vom 05. Mai bis 13. Mai 2025 liegen die Entwürfe der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne der Stadt Bad Düben für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Doppelhaushalt) mit seinen Anlagen zur kostenlosen Einsicht durch jedermann in der Stadtverwaltung Bad Düben, Bereich Finanzwesen, Zimmer 30, Markt 11, 04849 Bad Düben zu folgenden Zeiten aus:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr.
Einwohner und Abgabepflichtige haben in der Zeit vom 05. Mai bis 22. Mai 2025 die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben.
Astrid Münster
Bürgermeisterin