Achtung Hundehalter
Die Hundesteuermarken mit der Gültigkeit 2025 – 2029 liegen ab April 2025 zur Abholung bereit. Hundehalter sollten Ihrer Pflicht, gemäß § 13 (4) Hundesteuersatzung nachkommen und für Ihren Hund die neue Hundesteuermarke abholen. Der unentgeltliche Umtausch der Hundesteuermarken erfolgt in der Stadtverwaltung Bad Düben, Stadtkasse (Zimmer 24), zu den Sprechzeiten. Die Umtauschfrist wird bis zum 30. Dezember 2025 festgesetzt.